Zweckverband für Abfallbeseitigung

Sperrmüll

Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals Sperrmüll!

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Möbel und Polstermöbel
  • Betten und Matratzen
  • Wäscheständer, Koffer etc.
  • Fahrräder
  • Teppiche (außer Verlegeware)

Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte werden separat abgefahren. Die Anmeldung erfolgt daher auch getrennt von der normalen Sperrmüllsammlung.

Stop! Nicht mit abgefahren werden:

  • in Säcken verpackte Abfälle
  • lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
  • Abbruchmaterial und Gebäudeteile wie zum Beispiel Paneele, Bretter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen, Tapetenreste
  • Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
  • Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
  • Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
  • Kartonagen

Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht werden!

Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt! Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.

Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsammlung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC.

Anmeldung

Anmeldung per Internet oder Postkarte

Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll vorrangig die Möglichkeit unseres Online-Formulars. Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten nutzen. Diese finden Sie im Abfallkalender und im Rathaus.

Anmeldefrist und Hinweise

Die Abholung zum gewünschten Termin ist nur möglich, wenn Ihre Online-Anmeldung vier Werktage vor dem Abholtermin bei der Stadt werdohl eingegangen ist. Die Anmeldepostkarten müssen acht Tage vor dem Abholtermin bei der Stadtverwaltung vorliegen. Sperrmüll kann auch an den Bringhöfen abgegeben werden.

Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7.00 Uhr zur Abholung bereit stehen. Die Abholung kann bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von einer öffentlichen Fläche, zum Beispiel vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten beziehungsweise befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.