Zweckverband für Abfallbeseitigung

Sperrmüll anmelden

Adresse des Abholortes
Absender-Adresse
Art des Sperrmülls
Abholdatum

Sperrmüll bis 7.00 Uhr des Abholtags herausstellen!

Sie erhalten zu Ihrer Anmeldung eine Bestätigungsmail von uns. Auf Wunsch erhalten Sie darin als Anhang eine Kalender-Datei, welche Sie in Ihrer Kalenderanwendung (zum Beispiel Microsoft Outlook oder Google Kalender) einbinden können.

Informationen
zu Ihrem Termin

Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7.00 Uhr zur Abholung bereit stehen. Die Abholung kann bis 20.00 Uhr erfolgen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von einer öffentlichen Fläche, zum Beispiel vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten beziehungsweise befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

Sollte es unmöglich sein, den Sperrmüll so an die Straße zu stellen, dass Verkehrsteilnehmende nicht behindert werden, darf der Sperrmüll auch auf anderen öffentlichen Plätzen abgestellt werden. Voraussetzung ist, dass dies vorher telefonisch unter 0800 27464463 oder per E-Mail unter reklamationen@zfa-iserlohn.de abgeklärt wird!

Informationen
über die Abholung

Zum Sperrmüll zählen zum Beispiel:

  • Möbel und Polstermöbel
  • Betten und Matratzen
  • Wäscheständer, Koffer etc.
  • Fahrräder
  • Teppiche (außer Verlegeware)

Kühlgeräte und Elektrogroßgeräte werden separat abgefahren. Die Anmeldung erfolgt daher auch getrennt von der normalen Sperrmüllsammlung.

Stop! Nicht mit abgefahren werden:

  • in Säcken verpackte Abfälle
  • lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
  • Abbruchmaterial und Gebäudeteile wie zum Beispiel Paneele, Bretter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen, Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen, Tapetenreste
  • Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
  • Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
  • Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
  • Kartonagen

Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können eine Geldbuße zur Folge haben.

Wo Sie diese Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllabfuhr gehören, finden Sie im Abfall-ABC.