Zweckverband für Abfallbeseitigung

Iserlohn · 22. Juli 2016

Probephase zur Verbesserung der Sperrmüllabfuhr ab 1. Juli

Immer wieder wird achtlos oder gar vorsätzlich weggeworfener Abfall zu einem großen Ärgernis, da er das Stadt- und Landschaftsbild beeinträchtigt. Dazu gehören auch nicht abgefahrener Sperrmüll sowie illegale „Entsorgungen“.

Im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wurden Verbesserungsmöglichkeiten bei der Sperrmüllabfuhr erörtert. Die Verwaltung wurde beauftragt, in einer Probephase die Sperrmüllabfuhr neu zu organisieren. Ziel ist, die Servicequalität und die Sauberkeit der Stadt zu verbessern. Die Probephase beginnt bereits mit der nächsten Abfuhr am Freitag, 1. Juli, und dauert bis zum Ende des Jahres.
Während dieses Zeitraumes bleibt ein Mitarbeiter der Abteilung Umwelt- und Klimaschutz der Stadt Iserlohn freitags bis zum Ende der Abfuhr unter der Rufnummer 02371 / 217-2948 erreichbar, um auftretende Probleme bei der laufenden Abfuhr aufzunehmen und sich um die Beseitigung zu kümmern. Zudem werden sogenannte Problemstellen, wie zum Beispiel an Baustellen oder an zugeparkten Flächen, künftig an Samstagen erneut angefahren.

Nachstehend hat die Abteilung Umwelt- und Klimaschutz nochmals alle wichtigen Hinweise zur Sperrmüllabfuhr zusammengefasst:

•Zum Sperrmüll gehören nur solche allgemein üblichen Hausratsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden können (z. B. Möbel, Fahrräder, Wäscheständer).
•Kleinzeug in Säcken, Kartons u.a. ist kein Sperrmüll, sondern gewöhnlicher Restmüll, der über die graue Tonne zu entsorgen ist.
•Nicht mitgenommen werden Bauabfälle und -stoffe aller Art, wie etwa Türen, Fenster, Paneele, Bau- und Abbruchholz, Sanitärkeramik und Renovierungsabfälle sowie KFZ-Teile einschließlich Felgen und Reifen.
•Kartonagen, Wertstoffe und Restabfälle müssen über die jeweiligen Abfallbehälter entsorgt werden.
•Die Sperrmüllabfuhr nimmt nur ganze (gerollte) Teppiche mit, Teppichreste und Verlegematerial (Auslegeware) werden nicht abgefahren.
•Elektrogeräte sind kein Sperrmüll. Für Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen u. a.) gibt es separate Abfuhren, die auch per Anforderungskarte oder online bestellt werden können.
•Wer Sperrmüll angemeldet und an der Straße bereitgestellt hat, ist bis zur Abholung dafür verantwortlich, dazu gehört auch die Pflicht zum Zurückräumen, wenn der Sperrmüll nicht abgeholt wurde.