Zweckverband für Abfallbeseitigung

27. Juni 2016

Sperrmüll – So entsorgen Sie richtig

Sperrmüll – So entsorgen Sie richtig

Im Laufe der Jahre hat das alte Wohnzimmer oder das Schlafzimmer seine guten Dienste geleistet und es wird ausgetauscht. Kommen endlich die neuen Möbel wird in der Regel auch das entsprechende Zimmer renoviert. Nun stellt sich die Frage, wohin mit den alten Möbeln und den Renovierungsabfällen. Oder wohin mit den Abfällen aus Keller oder Dachboden.

Hierfür bietet Ihnen der Zweckverband für Abfallbeseitigung verschiedene Serviceleistungen an.

Zum einen können Sie die Möbel zur Sperrgutanmeldung anmelden. Unter Sperrmüll versteht man bewegliche Gegenstände des privaten Hausrats, die aufgrund ihrer Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passen. Diese sind u. a. Möbelstücke, Betten, Matratzen, Teppiche (KEINE Verlegeware), Fahrräder, Wäscheständer und Koffer. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass Abfälle, die in Säcke passen, niemals Sperrmüll sind.

Nicht abgefahren werden hingegen:
– Bodenbeläge (Teppichverlegeware, Laminat, PVC-Beläge, etc.)
– Renovierungsabfälle, Abbruchmaterial und Gebäudeteile (Paneele, Bretter, Balken, Fenster,
Türen, Zaren, Badewannen, Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Tapetenreste, etc.)
– Fahrzeugteile, Reifen
– Restabfälle
– Kartonagen (mit und ohne Inhalt)
– Säcke (grundsätzlich und unabhängig vom Inhalt)
– Grünabfälle (gesonderte Abfuhr)
– Elektrokleingeräte (Föhn, Toaster, Kaffeemaschine, Stereoanlage, etc.)
– Elektrogroßgeräte (Waschmaschine, Kühlschränke, Fernseher, etc.) – hierfür kann eine
gesonderte Elektrogroßgeräteabfuhr bestellt werden

Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr zur Abholung bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühlte und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammengesucht werden! Von anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Kosten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt! Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die Straße. Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Das gleiche gilt für die Bereitstellung von Abfällen, die kein Sperrmüll sind.

Die Abfälle, die kein Sperrmüll sind, können Sie in der Regel bei den Bringhöfen des ZfA (Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl) entsorgen. Zum Teil sind diese Abfälle kostenpflichtig. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfall-ABC im aktuellen Abfallkalender oder der Internetseite des ZfA (www.zfa-iserlohn.de)

Sollten die Möbel oder der Hausrat zu schade sein für die Sperrmüllabfuhr oder Entsorgung am Bringhof, können Sie unter www.zfa-iserlohn.de im Tausch- und Verschenkmarkt entsprechende Angebote kostenlos einzutragen. Vielleicht sucht jemand genau ihre alten Möbelstücke oder Ihre Hausratteile und Sie leisten somit einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen. Denn je länger ein Artikel verwendet wird, umso mehr hat sich der zur Produktion erforderliche Energie- und Rohstoffeinsatz gelohnt.

Mehr zum Thema Sperrmüll erfahren Sie im Abfallkalender sowie auf der Internetseite des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung. Selbstverständlich steht Ihnen für eine persönliche Beratung auch die kostenlose Bringhof-Hotline 0800 / Bringhof (0800 / 27464463) zur Verfügung.